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Das Verfahren zur Verleihung des Grades des habilitierten Doktors ab dem 1. Oktober 2019.

Änderungen im Verfahren zur Verleihung des Habilitationsgrades am Militärmedizinischen Institut – Staatlichen Forschungsinstitut

Wymagane dokumenty

Der Antrag auf Durchführung des Verfahrens zur Verleihung des Doktorgrades (habilitiert) ist auf dem von der RDN bereitgestellten Formular unter Berücksichtigung der folgenden Unterlagen einzureichen:


1) ein Deckblatt mit dem Namen der Habilitationseinrichtung,
2) Angaben zum Antragsteller,
3) eine Kopie eines Dokuments, das den Besitz eines Doktorgrades bestätigt,
4) ein Selbstbericht mit einer Beschreibung des beruflichen Werdegangs und der bedeutenden wissenschaftlichen Tätigkeit an mehr als einer Universität oder wissenschaftlichen Einrichtung, insbesondere einer ausländischen, zusammen mit Kopien von Dokumenten, die spezifische Leistungen bestätigen, insbesondere solche über wissenschaftliche Praktika, Stipendien und Veröffentlichungen, die aus der Durchführung von Forschungsarbeiten an mehr als einer wissenschaftlichen Einrichtung resultieren.
5) eine Liste wissenschaftlicher Errungenschaften, die einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der medizinischen Wissenschaften darstellen,
6) bibliometrische Analyse, erstellt von der Wissenschaftlichen Bibliothek,
7) Informationen über den Stand des Verfahrens zur Verleihung des habilitierten Doktorgrades bzw. des Habilitationsverfahrens, falls der Kandidat die Verleihung des habilitierten Doktorgrades beantragt hat.

 

Verfahren zur Verleihung des akademischen Grades des habilitierten Arztes, das bis zum 30. September 2023 eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen wurde

Verfahren zur Verleihung des akademischen Grades habilitierter Doktor am Militärmedizinischen Institut – Nationalen Forschungsinstitut (Beschluss Nr. 198/VII/2022 des Wissenschaftlichen Rates vom 19. Oktober 2022)



Leitfaden des Rates für wissenschaftliche Exzellenz. Verfahren zur Verleihung des Doktorgrades der Habilitation.

 

Fälle im Zusammenhang mit Verfahren zur Verleihung des Doktorgrades und des habilitierten Doktorgrades:

 

Wissenschaftsabteilung.

Büro der stellvertretenden Direktorin für wissenschaftliche Angelegenheiten, Marzena Biernacka, MA

E-Mail: mbiernacka@wim.mil.pl ;

Tel.: 261817 747; Mobiltelefon: 665 707157

Das Verfahren zur Verleihung des Grades des habilitierten Doktors endet am 30. April 2019.


Kriterien für die Bewertung wissenschaftlicher Leistungen – Anlage zur Resolution Nr. 95/V/2017 des Wissenschaftlichen Rates des Militärmedizinischen Instituts vom 15. Februar 2017. 

Dokumentationsanforderungen für den Habilitationsantrag gemäß der Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung vom 19. Januar 2018 über das detaillierte Verfahren und die Bedingungen für die Durchführung von Tätigkeiten im Doktoratsverfahren, im Habilitationsverfahren und im Verfahren zur Verleihung des Professorentitels (Gesetzblatt, Pos. 261).
Habilitationsantragsdokumentationsvorlagen der Zentralen Kommission für akademische Grade und Titel.

Die Zentrale Kommission für akademische Grade und Titel bittet darum, dass die Dokumente bezüglich der Selbsteinschätzung und der Liste der Leistungen, die auf einem elektronischen Datenträger gespeichert sind, nicht eingescannt, sondern als elektronisches Dokument im PDF-Format einschließlich der Unterschrift des Antragstellers eingereicht werden.

Gemäß § 12 Absatz 1 der vorgenannten Verordnung stellt eine Person, die die Verleihung des akademischen Grades eines habilitierten Doktors beantragt, bei der Zentralkommission einen Antrag auf Einleitung des Habilitationsverfahrens (Antragsvorlage).

 


Der Kandidat muss der Bewerbung folgende Unterlagen als separate Anlagen beifügen, um das Habilitationsverfahren einzuleiten:


1) eine Kopie eines Dokuments, das den Besitz eines Doktorgrades bestätigt.
2) ein Selbstbericht, der eine Beschreibung der wissenschaftlichen Leistungen und Errungenschaften des Habilitationskandidaten enthält insbesondere die in Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes genannten – wie im Selbstbericht deutlich hervorgehoben., in Papierform und elektronischer Form, in Polnisch und Englisch (Vorlage für die Selbsteinschätzung) 
3) Liste der veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten in Papierform und elektronischer Form, in polnischer und englischer Sprache – unter Berücksichtigung der Anforderungen der Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung vom 1. September 2011 über die Kriterien für die Bewertung der Leistungen einer Person, die die Verleihung des Grades doktor habilitowany (Habilitationsdoktor) beantragt (Gesetzblatt Nr. 196, Pos. 1165);
4) Informationen über:
a) Leistungen in der Lehre und wissenschaftlichen Betreuung von Studierenden, Doktoren im Rahmen ihrer Facharztausbildung oder Doktoranden als wissenschaftlicher Betreuer oder Hilfsbetreuer, zusammen mit einer Liste der Dissertationen,
b) Zusammenarbeit mit Institutionen oder Organisationen, die gemäß ihren Statuten wissenschaftliche Gesellschaften sind oder im Bereich der Kunst in Polen und im Ausland tätig sind,
c) absolvierte Praktika in in- oder ausländischen wissenschaftlichen oder akademischen Zentren,
d) Aktivitäten zur Popularisierung der Wissenschaft.
5) Personalausweis zur Einsichtnahme und eine gut lesbare Fotokopie davon.

Die elektronische Form des Antrags einschließlich der Anlagen muss mit der Papierform identisch sein, wobei auch die erforderlichen Unterschriften auf diesen Dokumenten zu berücksichtigen sind.
Anhänge:
Antrag an den Direktor des Militärmedizinischen Instituts – (Muster)
Antrag an die Zentrale Kommission für akademische Grade und Titel – (Antragsformular)

 

 

Die Zentralkommission für akademische Grade und Titel fordert, dass die Größe einzelner auf dem Computerdatenträger gespeicherter Dateien 5 MB nicht überschreitet.

 

 

Gemäß § 12 Absatz 3 der Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung vom 19. Januar 2018 über das detaillierte Verfahren und die Bedingungen für die Durchführung von Tätigkeiten im Promotions-, Habilitations- und Professurverfahren (Gesetzblatt, Pos. 261) muss der Habilitationskandidat, wenn die wissenschaftliche oder künstlerische Leistung ein eigenständiger und unabhängiger Teil eines Gemeinschaftswerks ist, dem Antrag auf Einleitung des Habilitationsverfahrens Erklärungen aller Mitautoren beifügen, in denen deren individueller Beitrag zum Werk dargelegt wird. Hat das Gemeinschaftswerk mehr als fünf Mitautoren , muss der Habilitationskandidat eine Erklärung über seinen individuellen Beitrag zum Werk sowie Erklärungen von mindestens vier weiteren Mitautoren beifügen. Der Habilitationskandidat ist von der Pflicht zur Beifügung einer Erklärung befreit, wenn er verstorben ist, für tot gehalten wird oder eine dauerhafte Gesundheitsbeeinträchtigung vorliegt, die die Einholung der erforderlichen Erklärung verhindert.

 

Vorlage für eine Mitautorenerklärung in polnischer Sprache

Vorlage für eine Mitautorenerklärung in englischer Sprache



Das Programm zur Steuerung des nationalen Informationssystems für Forschungsarbeiten SYNABA kann sein herunterladen vom Informationsverarbeitungszentrum.

 

Fälle im Zusammenhang mit Verfahren zur Verleihung des Doktorgrades und des habilitierten Doktorgrades:

 

Wissenschaftsabteilung.

Büro der stellvertretenden Direktorin für wissenschaftliche Angelegenheiten, Marzena Biernacka, MA

E-Mail: mbiernacka@wim.mil.pl ;

Tel.: 261817 747; Mobiltelefon: 665 707157

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