Das Verfahren zur Verleihung des Doktorgrades beginnt am 1. Oktober 2019.
Änderungen im Verfahren zur Vergabe des Doktorgrades am Militärmedizinischen Institut – Nationalen Forschungsinstitut
Verfahren zur Verleihung des Doktorgrades am Militärmedizinischen Institut – Nationalen Forschungsinstitut (Beschluss Nr. 319/VII/2023 des Wissenschaftlichen Rates des Militärmedizinischen Instituts – Nationalen Forschungsinstituts vom 18. Oktober 2023)
Verfahren für Verfahren zur Verleihung eines Doktorgrades, die bis zum 30. September 2023 eingeleitet, aber nicht abgeschlossen wurden
Änderungen im Verfahren zur Vergabe des Doktorgrades am Militärinstitut für Medizin
Verfahren zur Verleihung des Doktorgrades am Militärmedizinischen Institut – Beschluss Nr. 691/VI/2021 des Wissenschaftlichen Rates vom 17. Februar 2021.
Anhang Nr. 4 wurde in der Sitzung des Wissenschaftlichen Rates am 22. Juni 2022 geändert.
Fälle im Zusammenhang mit Verfahren zur Verleihung des Doktorgrades und des habilitierten Doktorgrades:
Wissenschaftsabteilung.
Büro der stellvertretenden Direktorin für wissenschaftliche Angelegenheiten, Marzena Biernacka, MA
E-Mail: mbiernacka@wim.mil.pl ;
Tel.: 261817 747; Mobiltelefon: 665 707157
DOKTORISCHES VERFAHREN
DOKTORVERFAHREN FÜR PERSONEN IM DOKTORSTUDIENST Anhang zur Resolution Nr. 95/V/2017 des Wissenschaftlichen Rates des Militärmedizinischen Instituts vom 15. Februar 2017
Voraussetzungen für die Einleitung des Promotionsverfahrens:
1) Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses von mindestens drei Semestern des Doktoratsstudiums und Präsentation der Forschungsergebnisse während der Berichtssitzung;
2) im Falle einer Dissertation in Form einer Monographie, die mindestens eine Originalarbeit enthält, die in einer von Fachkollegen begutachteten wissenschaftlichen Zeitschrift aus Teil A oder B der Liste des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurde und in der der Kandidat Erstautor ist;
3) im Falle einer Dissertation in Form einer Reihe von Veröffentlichungen, wobei mindestens eine Arbeit veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurde (es kann sich um jede Art von Veröffentlichung handeln: Originalarbeit, Übersichtsarbeit oder Fallstudie) in einer von Fachkollegen begutachteten wissenschaftlichen Zeitschrift aus Teil A oder B der Liste des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung, in der der Kandidat Erstautor ist;
4) Zustimmung des Bioethik-Ausschusses (jeder Kandidat muss die Zustimmung des Bioethik-Ausschusses oder die Information des Ausschusses vorweisen können, dass eine solche Zustimmung nicht erforderlich ist).
DOKTORVERFAHREN FÜR PERSONEN OHNE DOKTORSTUDIEN Anhang zur Resolution Nr. 95/V/2017 des Wissenschaftlichen Rates des Militärmedizinischen Instituts vom 15. Februar 2017
Voraussetzungen für die Einleitung des Promotionsverfahrens:
1) mindestens eine Arbeit (es kann sich um eine beliebige Veröffentlichung handeln: Originalarbeit, Übersichtsarbeit oder Fallstudie), die in einer von Fachkollegen begutachteten wissenschaftlichen Zeitschrift in Teil A der Liste des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung veröffentlicht wurde und in der der Kandidat Erstautor ist;
2) Zustimmung des Bioethik-Ausschusses (jeder Kandidat muss die Zustimmung des Bioethik-Ausschusses oder die Information des Ausschusses vorweisen können, dass eine solche Zustimmung nicht erforderlich ist).
Für die Einleitung des Promotionsverfahrens erforderliche Dokumente:
Eine Person, die die Verleihung eines Doktorgrades beantragt, reicht beim Direktor des Militärmedizinischen Instituts einen Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens ein (gemäß folgender Vorlage): Anhang 1).
Der Bewerber hat der Bewerbung folgende Unterlagen beizufügen (in Form separater Anlagen):
1) ein medizinisches/Master-Diplom (oder ein Bachelor-/Ingenieur-Diplom zusammen mit einem Dokument, das den Status als Begünstigter des „Diamond Grant“-Programms bestätigt) und eine gut lesbare Fotokopie davon;
2) Lebenslauf (unterschrieben vom Doktoranden);
3) zwei Exemplare der vorläufigen Fassung der Dissertation (gebunden) mit einer Zusammenfassung in elektronischer Form redaktionelle Empfehlungen oder 2 Exemplare des „Werkzyklus“ (Redaktionelle Empfehlungen) mit Unterschrift/Annahme durch den Veranstalter;
4) das vorgeschlagene Thema und Konzept der Doktorarbeit, einschließlich des Wissensgebiets, des Wissenschaftsfelds und der wissenschaftlichen Disziplin sowie der Spezialisierungen, in denen das Promotionsverfahren eingeleitet werden soll (gemäß folgender Vorlage): (Anhang 2);
5) eine Liste wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Konferenzberichte sowie Informationen über Aktivitäten zur Popularisierung der Wissenschaft;
6) Kopien der wissenschaftlichen Arbeiten, die die Grundlage für die Eröffnung des Promotionsverfahrens bilden;
7) eine Erklärung, dass der Kandidat sich nicht bei einem anderen wissenschaftlichen Rat/Fakultätsrat um die Eröffnung des Promotionsverfahrens oder um Informationen über den Verlauf des Verfahrens beworben hat, falls der Kandidat sich um die Verleihung eines akademischen Grades in derselben Disziplin beworben hat (gemäß folgender Vorlage: Anhang 3);
8) Stellungnahmen aller Mitautoren über ihren Beitrag zur Erstellung der Doktorarbeit, sofern dieser einen separaten Teil einer Gemeinschaftsarbeit darstellt;
9) Zustimmung des Bioethikausschusses (jeder Kandidat muss die Zustimmung des Bioethikausschusses oder die Information des Ausschusses vorweisen können, dass eine solche Zustimmung nicht erforderlich ist);
10) ein Personalausweis zur Einsichtnahme und eine gut lesbare Fotokopie davon;
11) Erklärung – Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (gemäß der Vorlage: Anhang 4).
Der Kandidat kann außerdem Folgendes einreichen:
1) ein Zertifikat, das Kenntnisse einer modernen Fremdsprache bestätigt (gemäß der Liste in der Verordnung);
2) ein Antrag, die Anhörung in einer anderen Sprache als Polnisch abzuhalten.
Alle oben genannten Dokumente müssen in polnischer Sprache vorgelegt werden.
Anhänge:
Fachliche und inhaltliche Bewertung der Doktorarbeit (nach folgender Formel: Anhang 5)
Titelseite der Doktorarbeit (gemäß der Vorlage: Anhang 6)
Vorschlag von Gutachtern und Vorschläge für Doktorprüfungen, Mitglieder von Prüfungskommissionen und Prüfungstermine (gemäß der Vorlage: Anhang 7).
Das Programm zur Steuerung des nationalen Informationssystems für Forschungsarbeiten SYNABA kann sein herunterladen vom Informationsverarbeitungszentrum.
Fälle im Zusammenhang mit Verfahren zur Verleihung des Doktorgrades und des habilitierten Doktorgrades:
Wissenschaftsabteilung.
Büro der stellvertretenden Direktorin für wissenschaftliche Angelegenheiten, Marzena Biernacka, MA
E-Mail: mbiernacka@wim.mil.pl ;
Tel.: 261817 747; Mobiltelefon: 665 707157