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Beförderungsverfahren ab dem 1. Oktober 2019

Das Militärinstitut für Medizin ist befugt, den akademischen Grad Doktor und habilitierten Doktor auf dem Gebiet der medizinischen Wissenschaften und Gesundheitswissenschaften in der Disziplin der medizinischen Wissenschaften zu verleihen (Mitteilung der Zentralen Kommission für Grade und Titel vom 30. April 2019).

Gesetz vom 20. Juli 2018 – Gesetz über Hochschulbildung und Wissenschaft

Doktorgrad

Änderungen im Verfahren zur Vergabe des Doktorgrades am Militärmedizinischen Institut – Nationalen Forschungsinstitut

Verfahren zur Verleihung des Doktorgrades am Militärmedizinischen Institut – Nationalen Forschungsinstitut (Beschluss Nr. 319/VII/2023 des Wissenschaftlichen Rates des Militärmedizinischen Instituts – Nationalen Forschungsinstituts vom 18. Oktober 2023)

Verfahren für Verfahren zur Verleihung eines Doktorgrades, die bis zum 30. September 2023 eingeleitet, aber nicht abgeschlossen wurden

Grad der Habilitation

Änderungen im Verfahren zur Verleihung des Habilitationsgrades am Militärmedizinischen Institut – Staatlichen Forschungsinstitut

Erforderliche Dokumente :

Der Antrag auf Durchführung des Verfahrens zur Verleihung des Doktorgrades (habilitiert) ist auf dem von der RDN [Link] bereitgestellten Formular unter Berücksichtigung der folgenden Dokumente einzureichen:

  1. ein Deckblatt mit dem Namen der Habilitationseinrichtung,
  2. Angaben zum Antragsteller,
  3. eine Kopie eines Dokuments, das den Besitz eines Doktorgrades bestätigt,
  4. ein Selbstbericht mit einer Beschreibung des beruflichen Werdegangs und der bedeutenden wissenschaftlichen Tätigkeit an mehr als einer Universität oder wissenschaftlichen Einrichtung, insbesondere einer ausländischen, zusammen mit Kopien von Dokumenten, die spezifische Leistungen bestätigen, insbesondere solche über wissenschaftliche Praktika, Stipendien und Veröffentlichungen, die aus der Forschung an mehr als einer wissenschaftlichen Einrichtung resultieren.
  5. eine Liste wissenschaftlicher Errungenschaften, die einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der medizinischen Wissenschaften darstellen,
  6. bibliometrische Analyse erstellt von der Wissenschaftlichen Bibliothek,
  7. Informationen über den Stand des Verfahrens zur Verleihung des Doktorgrades bzw. des Habilitationsverfahrens, falls der Kandidat die Verleihung des Doktorgrades beantragt hat.

Verfahren zur Verleihung des akademischen Grades des habilitierten Arztes, das bis zum 30. September 2023 eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen wurde

Verfahren zur Verleihung des akademischen Grades habilitierter Doktor am Militärmedizinischen Institut – Nationalen Forschungsinstitut (Beschluss Nr. 198/VII/2022 des Wissenschaftlichen Rates vom 19. Oktober 2022)

Titel des Professors

Gemäß dem Gesetz vom 20. Juli 2018 über Hochschulbildung und Wissenschaft werden die Verfahren zur Verleihung des Professorentitels vom Rat für wissenschaftliche Exzellenz durchgeführt [Link].

Dokumentationsanforderungen für Anträge auf Verleihung des Professorentitels [Link]

Regeln für die Zahlung der Gebühren für das Verfahren zur Verleihung des Professorentitels [Link]

Bewerbungen für die Verleihung des Professorentitels ab dem 1. Oktober 2019 [Bekanntmachung auf der WIM-Website]

Fälle im Zusammenhang mit Verfahren zur Verleihung des Doktorgrades und des habilitierten Doktorgrades:

Wissenschaftsabteilung. Büro des stellvertretenden Direktors für wissenschaftliche Angelegenheiten

Marzena Biernacka, M.A.

mbirenka@wim.mil.pl
Tel.: 261817 747; Mobiltelefon: 665 707157

Akademische Grade und Titel bis zum 30. April 2019

Akademische Beförderungsverfahren, die bis zum 30. April 2019 eingeleitet wurden, werden von den Organisationseinheiten der Universitäten, den wissenschaftlichen Räten der Institute der Polnischen Akademie der Wissenschaften und den Forschungsinstituten durchgeführt. Diese Verfahren erfolgen nach den geltenden Grundsätzen, d. h. unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesetzes vom 14. März 2003 über akademische Grade und Titel sowie über akademische Grade und Titel im Bereich der Künste (Gesetzblatt 2017, Pos. 1789, in der geänderten Fassung) und der einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes vom 14. Juni 1960 – der Verwaltungsgerichtsordnung (Gesetzblatt 2018, Pos. 2096).

Liste der Rechtsakte zu wissenschaftlichen Förderverfahren bis zum 30. April 2019.

Ab dem 1. Oktober 2018 gelten die Bestimmungen des Gesetzes vom 3. Juli 2018 zur Einführung des Gesetzes über Hochschulbildung und Wissenschaft (Gesetzblatt von 2018, Punkt 1669).


– Gemäß Artikel 179 Absatz 1 des Gesetzes werden Beförderungsverfahren, die bis zum 1. Oktober 2018 eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen wurden, nach den geltenden Bestimmungen fortgeführt. Wird ein akademischer Grad oder Titel nach dem 30. April 2019 verliehen, erfolgt die Verleihung gemäß der in der Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung vom 20. September 2018 über die Bereiche Wissenschaft, wissenschaftliche Disziplinen und künstlerische Disziplinen (Gesetzblatt 2018, Pos. 1818) festgelegten Klassifizierung.
– gemäß Art. 179 Abs. 2 und 3 des Gesetzes werden die Beförderungsverfahren im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. April 2019 auf der Grundlage der bestehenden Bestimmungen durchgeführt, wobei der Grad oder Titel jedoch gemäß der Klassifizierung der Bereiche Wissenschaft und wissenschaftliche Disziplinen und künstlerische Disziplinen verliehen wird (Gesetzblatt von 2018, Pos. 1818);
– Gemäß Artikel 179 Absatz 5 des Gesetzes dürfen im Zeitraum vom 1. Mai 2019 bis zum 30. September 2019 keine Beförderungsverfahren eingeleitet werden.

Informationen zu Beförderungsverfahren und Verfahren zur Vergabe von akademischen Graden während der sogenannten Übergangszeit.  

Beschluss des Wissenschaftlichen Rates Nr. 95/V/2017 vom 15. Februar 2017 über die Kriterien für die Bewertung der Leistungen (wissenschaftliche Publikationen), die für die Beantragung des akademischen Grades Doktor und habilitierter Doktor sowie des akademischen Titels Professor am Militärmedizinischen Institut empfohlen werden.

Sie verloren ihre Macht:

Gesetz vom 14. März 2003 über akademische Grade und Titel sowie über Grade und Titel im Bereich der Kunst (Gesetzblatt Nr. 65, Pos. 595, in der geänderten Fassung) – konsolidierter Text [Link]

Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung vom 11. September 2011 über die Kriterien für die Bewertung der Leistungen einer Person, die die Verleihung des Doktorgrades habilitowany beantragt (Gesetzblatt Nr. 196, Pos. 1165)

Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung vom 19. Januar 2018 über das detaillierte Verfahren und die Bedingungen für die Durchführung von Tätigkeiten in Promotionsverfahren, Habilitationsverfahren und Verfahren zur Verleihung des Professorentitels (Gesetzblatt, Pos. 261) . [Link]

Verordnung vom 26. September 2016 über das detaillierte Verfahren und die Bedingungen für die Durchführung von Tätigkeiten im Promotionsverfahren, im Habilitationsverfahren und im Verfahren zur Verleihung des Professorentitels. (Gesetzblatt von 2016, Artikel 1586) [link]

Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung vom 30. Oktober 2015 über das detaillierte Verfahren und die Bedingungen für die Durchführung von Tätigkeiten in Promotionsverfahren, Habilitationsverfahren und Verfahren zur Verleihung des Professorentitels (Gesetzblatt von 2015, Artikel 1842)

Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung vom 8. August 2011 über Wissensgebiete, Wissenschafts- und Kunstgebiete sowie wissenschaftliche und künstlerische Disziplinen (Gesetzblatt Nr. 179, Pos. 1065).


Bekanntmachung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung vom 16. September 2013 über die Veröffentlichung des konsolidierten Textes der Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung über die Höhe und die Bedingungen der Vergütung des Betreuers sowie für Gutachten und Stellungnahmen in Promotionsverfahren, Habilitationsverfahren und Verfahren zur Verleihung des Professorentitels (Gesetzblatt 2014, Pos. 48).

Doktorarbeiten

Voraussetzungen für die Einleitung des Promotionsverfahrens:
1) Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses von mindestens drei Semestern des Doktoratsstudiums und Präsentation der Forschungsergebnisse während der Berichtssitzung;
2) im Falle einer Dissertation in Form einer Monographie, die mindestens eine Originalarbeit enthält, die in einer von Fachkollegen begutachteten wissenschaftlichen Zeitschrift aus Teil A oder B der Liste des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurde und in der der Kandidat Erstautor ist,
3) Im Falle einer Dissertation in Form einer Reihe von Veröffentlichungen, wobei mindestens eine Arbeit (es kann sich um jede Art von Veröffentlichung handeln: Originalarbeit, Übersichtsarbeit oder Fallstudie) in einer begutachteten wissenschaftlichen Zeitschrift aus Teil A oder B der Liste des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurde, in der der Kandidat Erstautor ist.
4) Zustimmung des Bioethik-Ausschusses (jeder Kandidat muss die Zustimmung des Bioethik-Ausschusses oder die Information des Ausschusses vorweisen können, dass eine solche Zustimmung nicht erforderlich ist).

DOKTORVERFAHREN FÜR PERSONEN OHNE DOKTORSTUDIEN Anhang zur Resolution Nr. 95/V/2017 des Wissenschaftlichen Rates des Militärmedizinischen Instituts vom 15. Februar 2017

Voraussetzungen für die Einleitung des Promotionsverfahrens:

  1. Mindestens eine Arbeit (es kann sich um jede Art von Publikation handeln: Originalarbeit, Übersichtsarbeit oder Fallstudie), die in einer von Fachkollegen begutachteten wissenschaftlichen Zeitschrift in Teil A der Liste des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung veröffentlicht wurde und in der der Kandidat Erstautor ist.
  2. Zustimmung des Bioethik-Ausschusses (jeder Kandidat muss die Zustimmung des Bioethik-Ausschusses oder die Information des Ausschusses vorweisen können, dass eine solche Zustimmung nicht erforderlich ist).

Für die Einleitung des Promotionsprozesses erforderliche Dokumente
Eine Person, die die Verleihung eines Doktorgrades beantragt, reicht beim Direktor des Militärmedizinischen Instituts einen Antrag auf Einleitung des Promotionsverfahrens ein (gemäß folgender Vorlage): Anhang 1) [Mangel].

Der Bewerber hat der Bewerbung folgende Unterlagen beizufügen (in Form separater Anlagen):

  1. ein medizinisches/Master-Diplom (oder ein Bachelor-/Ingenieur-Diplom zusammen mit einem Dokument, das den Status als Begünstigter des "Diamond Grant"-Programms bestätigt) und eine gut lesbare Fotokopie davon;
  2. Lebenslauf (unterschrieben vom Doktoranden);
  3. zwei Exemplare der vorläufigen Fassung der Dissertation (gebunden) mit einer elektronischen Zusammenfassung (redaktionelle Empfehlungen) oder 2 Exemplare des „Werkzyklus“ (redaktionelle Empfehlungen) mit der Unterschrift/Genehmigung des Betreuers;
  4. Vorschlag für Thema und Konzept der Doktorarbeit, unter Angabe des Wissensgebiets, des Wissenschaftsfelds und der wissenschaftlichen Disziplin sowie der Spezialisierungen, in denen das Promotionsverfahren eingeleitet werden soll (gemäß der Vorlage: Anhang Nr. 2);
  5. eine Liste wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Konferenzberichte sowie Informationen zu Aktivitäten zur Wissenschaftspopularisierung;
  6. Kopien wissenschaftlicher Arbeiten, die die Grundlage für die Eröffnung des Promotionsverfahrens bilden;
  7. eine Erklärung, dass der Kandidat sich nicht bei einem anderen wissenschaftlichen Rat/Fakultätsrat um die Eröffnung des Promotionsverfahrens beworben hat, oder Informationen über den Ablauf des Verfahrens, wenn der Kandidat sich um die Verleihung eines akademischen Grades in derselben Disziplin beworben hat (gemäß der Vorlage: Anhang Nr. 3);
  8. Erklärungen aller Mitautoren über ihren Beitrag zur Dissertation, sofern dieser einen separaten Teil einer Gemeinschaftsarbeit darstellt;
  9. Zustimmung des Bioethikausschusses (jeder Kandidat muss die Zustimmung des Bioethikausschusses oder die Information des Ausschusses vorlegen, dass eine solche Zustimmung nicht erforderlich ist);
  10. Ausweis zur Einsichtnahme und eine gut lesbare Fotokopie davon;
  11. Erklärung – Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (gemäß der Vorlage: Anhang 4 [Link]).

Der Kandidat kann außerdem Folgendes einreichen:

  1. Zertifikat, das Kenntnisse einer modernen Fremdsprache bestätigt (gemäß der Liste in der Verordnung);
  2. Antrag auf Einreichung der Dissertation in einer anderen Sprache als Polnisch.

Alle oben genannten Dokumente müssen in polnischer Sprache vorgelegt werden.

Anhänge:
Fachliche und inhaltliche Bewertung der Doktorarbeit (nach folgender Formel: Anhang 5)
Titelseite der Doktorarbeit (gemäß der Vorlage: Anhang 6)
Vorschlag von Gutachtern und Vorschläge für Doktorprüfungen, Mitglieder von Prüfungskommissionen und Prüfungstermine (gemäß der Vorlage: Anhang 7).

Das Programm zur Speisung des nationalen Informationssystems für Forschungsarbeiten SYNABA kann von der Website heruntergeladen werden. Informationsverarbeitungszentrum [Link]:

Habilitationsverfahren

Kriterien für die Bewertung wissenschaftlicher Leistungen – Anhang zur Resolution Nr. 95/V/2017 des Wissenschaftlichen Rates des Militärmedizinischen Instituts vom 15. Februar 2017:


Habilitationsantragsdokumentationsvorlagen der Zentralen Kommission für akademische Grade und Titel
[link]

Die Zentrale Kommission für akademische Grade und Titel bittet darum, dass die Dokumente bezüglich der Selbsteinschätzung und der Liste der Leistungen, die auf einem elektronischen Datenträger gespeichert sind, nicht eingescannt, sondern als elektronisches Dokument im PDF-Format einschließlich der Unterschrift des Antragstellers eingereicht werden.

Gemäß § 12 Absatz 1 der vorgenannten Verordnung stellt eine Person, die die Verleihung des akademischen Grades eines habilitierten Doktors beantragt, bei der Zentralkommission einen Antrag auf Einleitung des Habilitationsverfahrens (Antragsvorlage siehe oben).

Der Kandidat muss der Bewerbung folgende Unterlagen als separate Anlagen beifügen, um das Habilitationsverfahren einzuleiten:

1. eine Kopie des Dokuments, das den Doktorgrad bestätigt.
2. ein Selbstbericht, der eine Beschreibung der wissenschaftlichen Leistungen und Errungenschaften des Habilitationskandidaten enthält insbesondere die in Artikel 16 Absatz 2 des Gesetzes genannten – wie im Selbstbericht deutlich hervorgehoben., in Papierform und elektronischer Form, in Polnisch und Englisch (die Vorlage für den Selbstauskunftsbericht kann oben heruntergeladen werden).
3. eine Liste der veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten in Papierform und elektronischer Form, in polnischer und englischer Sprache – unter Berücksichtigung der Anforderungen der Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung vom 1. September 2011 über die Kriterien für die Bewertung der Leistungen einer Person, die die Verleihung des Grades doktor habilitowany (Habilitationsdoktor) beantragt (Gesetzblatt Nr. 196, Pos. 1165);
4. Informationen über:
a) Leistungen in der Lehre und wissenschaftlichen Betreuung von Studierenden, Doktoren im Rahmen ihrer Facharztausbildung oder Doktoranden als wissenschaftlicher Betreuer oder Hilfsbetreuer, zusammen mit einer Liste der Dissertationen,
b) Zusammenarbeit mit Institutionen oder Organisationen, die gemäß ihren Statuten wissenschaftliche Gesellschaften sind oder im Bereich der Kunst in Polen und im Ausland tätig sind,
c) absolvierte Praktika in in- oder ausländischen wissenschaftlichen oder akademischen Zentren,
d) Aktivitäten zur Popularisierung der Wissenschaft.
5. Personalausweis zur Einsichtnahme und eine gut lesbare Fotokopie davon.

Die elektronische Form des Antrags einschließlich der Anlagen muss mit der Papierform identisch sein, wobei auch die erforderlichen Unterschriften auf diesen Dokumenten zu berücksichtigen sind.


Anhänge:
Antrag an den Direktor des Militärmedizinischen Instituts – (Vorlage Anwendung)
Antrag an die Zentrale Kommission für akademische Grade und Titel – (Vorlage) Anwendung)

Die Zentralkommission für akademische Grade und Titel fordert, dass die Größe einzelner auf dem Datenträger gespeicherter Dateien 5 MB nicht überschreitet.

Gemäß § 12 Absatz 3 der Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung vom 19. Januar 2018 über das detaillierte Verfahren und die Bedingungen für die Durchführung von Tätigkeiten im Promotionsverfahren, im Habilitationsverfahren und im Verfahren zur Verleihung des Professorentitels (Gesetzblatt Pos. 261) hat der Habilitationskandidat, wenn die wissenschaftliche oder künstlerische Leistung ein unabhängiger und separater Teil eines Gemeinschaftswerks ist, dem Antrag auf Einleitung des Habilitationsverfahrens Erklärungen aller Mitautoren beizufügen, in denen der individuelle Beitrag jedes einzelnen von ihnen zur Entstehung des Werkes dargelegt wird.

Bei einer Gemeinschaftsarbeit mit mehr als fünf Mitautoren muss der Postdoktorand eine Erklärung zu seinem individuellen Beitrag sowie Erklärungen von mindestens vier weiteren Mitautoren einreichen. Der Postdoktorand ist von der Pflicht zur Einreichung einer Erklärung befreit, wenn er verstorben ist, für tot gehalten wird oder eine dauerhafte Gesundheitsbeeinträchtigung vorliegt, die die Einholung der erforderlichen Erklärung verhindert.

Vorlage für eine Mitautorenerklärung in polnischer Sprache
Vorlage für eine Mitautorenerklärung in englischer Sprache

Das Programm zur Speisung des nationalen Informationssystems für Forschungsarbeiten SYNABA kann von der Website heruntergeladen werden. Informationsverarbeitungszentrum [link]

Verfahren zur Verleihung des akademischen Titels Professor für medizinische Wissenschaften


Erforderliche Dokumente im Verfahren zur Verleihung des Professorentitels
Ein Bewerber für eine Professur reicht beim Direktor des Militärmedizinischen Instituts einen Antrag ein, um das Verfahren einzuleiten. Der Kandidat muss dem Antrag folgende Unterlagen (als separate Anlagen) beifügen:
1) Dokumente, die den Besitz eines Doktortitels und eines Postdoktorandenabschlusses bestätigen (zur Einsichtnahme verfügbar) zusammen mit lesbaren Fotokopien;
2) ein Selbstbericht in polnischer und englischer Sprache, der Folgendes enthält:
a) Beschreibung der wissenschaftlichen Leistungen,
b) Informationen über Leistungen im Bereich der wissenschaftlichen Betreuung und Ausbildung junger Mitarbeiter, einschließlich Informationen über:
– Promotionsverfahren, die mit der Verleihung eines Doktorgrades abgeschlossen wurden und an denen diese Person als Betreuer oder stellvertretender Betreuer mitgewirkt hat,
– offene Promotionsverfahren, an denen diese Person als Betreuer/in teilnimmt,
– Gutachten, die im Rahmen von Dissertationen, Habilitationsverfahren oder Habilitationsschriften erstellt wurden,
c) Beschreibung der Aktivitäten zur Popularisierung der Wissenschaft;
3) ein Fragebogen zur Bewertung der wissenschaftlichen Leistungen nach Erlangung des Doktorgrades, erstellt gemäß die in Anhang 2 der Verordnung angegebene Vorlageund gibt an, welche dieser Leistungen er für die wichtigste hält;
4) Persönlicher Fragebogen mit Foto, der zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuelle Informationen enthält (in zweifacher Ausfertigung) wzor;
5) ein Personalausweis zur Einsichtnahme und eine gut lesbare Fotokopie davon;
6) Der Direktor des Militärmedizinischen Instituts leitet die Unterlagen des Kandidaten an den Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Rates zur weiteren Bearbeitung weiter.

Der Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Verleihung des Professorentitels wird zusammen mit den Anlagen in elektronischer und Papierform eingereicht.

Die elektronische Form des Antrags einschließlich aller Anlagen muss mit der Papierform identisch sein, wobei auch die erforderlichen Unterschriften auf diesen Dokumenten zu berücksichtigen sind.
Die in den Punkten 2-4 genannten Anlagen bedürfen der Unterschrift des Kandidaten.

Angelegenheiten im Zusammenhang mit Doktorarbeiten, Habilitationsverfahren und Verfahren zur Verleihung eines akademischen Titels:

Wissenschaftsabteilung. Büro des stellvertretenden Direktors für wissenschaftliche Angelegenheiten

Marzena Biernacka, M.A.: mbiernacka@wim.mil.pl

Tel.: 261817 747; Mobiltelefon: 665 707157

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