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Spezialisierungsausbildung bei WIM-PIB


 

 

Ein Arzt, der zur Facharztausbildung am Militärmedizinischen Institut überwiesen wird, ist verpflichtet, die Abteilung für postgraduale medizinische Ausbildung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Überweisung über den Beginn der Facharztausbildung zu informieren. Hierzu sind eine Facharztausbildungskarte, eine Überweisung und eine Bestätigung des Facharztleiters vorzulegen, um den Beginn der Facharztausbildung zu bestätigen.


Gruppe von Ärzten, in die Hände geschossen, keine Gesichter

Ein Arzt, der im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrags am Militärmedizinischen Institut zur Facharztausbildung eingeteilt ist, ist verpflichtet, die Abteilung für postgraduale Ausbildung von Ärzten zu informieren:


1) über den Beginn der Facharztausbildung durch Vorlage einer Facharztausbildungskarte, einer Überweisung und einer Erklärung des Facharztleiters – um den Beginn der Facharztausbildung zu bestätigen, innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Überweisung zur Facharztausbildung,
2) Um einen Vertrag über eine Fachausbildung abzuschließen, legen Sie bitte folgende Dokumente vor:

  • 2 Fotokopien der Approbation als Arzt/Zahnarzt (Original zur Einsichtnahme verfügbar),
  • 2 Fotokopien des Universitätsdiploms (Original zur Einsichtnahme vorhanden),
  • 2 Fotokopien der obligatorischen Haftpflichtversicherungspolice (Original zur Einsichtnahme verfügbar, jährlich aktualisiert),
  • 2 Fotos.

Ein Arzt, der im Rahmen seiner Facharztausbildung am Militärmedizinischen Institut zur Weiterbildung überwiesen wird, ist verpflichtet, die Abteilung für postgraduale medizinische Ausbildung innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Facharztausbildung über den Beginn der Facharztausbildung zu informieren. Hierzu sind die Facharztausbildungskarte, eine Kopie der Überweisung und eine Bestätigung des Leiters der Facharztausbildung vorzulegen, um den Beginn der Facharztausbildung zu bestätigen.

 

Jeder Arzt, der sich am Militärmedizinischen Institut einer Facharztausbildung unterzieht, ist verpflichtet, die Abteilung für postgraduale medizinische Ausbildung zu informieren:


1) über den Wechsel des Fachbereichsleiters;
2) über die Verlagerung des Spezialisierungsortes;
3) über die Änderung der Spezialisierungsform;
4) bei jeder Verlängerung der Spezialisierungszeit;
5) über Änderungen des Namens, der Wohnadresse und der Korrespondenzadresse;
6) über sich ändernde Beschäftigungsbedingungen;
7) nach Abschluss der Facharztausbildung, innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der bestandenen Facharztprüfung durch den Facharztleiter (Eintrag auf der letzten Seite der Karte).