Nebenwirkungen des Arzneimittels
Meldung einer unerwünschten Reaktion auf ein Arzneimittel
Nach einem Krankenhausaufenthalt/Arztbesuch hat der Patient, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Vormund das Recht, alle Handlungen zu melden, die ihm bei der Einnahme eines bestimmten Arzneimittels unangemessen erscheinen. Dies umfasst sowohl schädliche Handlungen als auch solche, die Beschwerden verursachen.
Bewerbungen können eingereicht werden über:
- Telefonischer Kontakt mit der vorherigen Behandlungseinrichtung oder während eines Besuchs in der Klinik. Die weitere Bearbeitung obliegt dem Fachpersonal der die Meldung entgegennehmenden Stelle.
- elektronisches Formular für den Patienten https://smz2.ezdrowie.gov.pl
- das beigefügte Formular, das nach dem Ausfüllen per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden kann: ndl@urpl.gov.pl oder senden Sie es ausgedruckt und unterschrieben per Post an folgende Adresse: Amt für die Registrierung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Biozidprodukten, Abteilung für die Überwachung von Nebenwirkungen von Arzneimitteln, Al. Jerozolimskie 181C, 02-222 Warschau.