Primärversorgungskliniken
Die Kliniken für Primärversorgung (PHC) des Militärischen Instituts für Medizin – Nationales Forschungsinstitut sind im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Nationalen Gesundheitsfonds tätig.
Die Kliniken sind mit qualifizierten Hausärzten, Krankenpflegern und Hebammen besetzt. Die Leistungen werden ambulant (in einer Praxis, Klinik oder Poliklinik) und in medizinisch notwendigen Fällen auch zu Hause angeboten. Die Leistungen sind für Krankenversicherte kostenlos; sie können auch über die Nationale Gesundheitskasse (NFZ) in Anspruch genommen werden.
Die Primärversorgungszentren in Warschau bieten keine medizinische Versorgung nachts und an Feiertagen an.
Unsere Hausarztpraxen bieten keine medizinische Versorgung nachts oder an Feiertagen an. Nach 18:00 Uhr können Sie sich an jede Notfallambulanz wenden, die nachts oder an Feiertagen geöffnet hat. Bitte beachten Sie, dass es keine Zoneneinteilung gibt. Eine Liste der entsprechenden Einrichtungen finden Sie hier.
Was sind Primärversorgungskliniken?
Primärversorgungszentren (POZ) sind Kliniken, die im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf Vertragsbasis mit dem Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) betrieben werden. In diesen Kliniken arbeiten Fachärzte, die gemeinhin als Hausärzte bezeichnet werden. Sie bieten allgemeine medizinische Versorgung für Patienten aller Altersgruppen an.
Was macht ein Allgemeinmediziner?
Ein Allgemeinmediziner diagnostiziert, behandelt und beugt den häufigsten Erkrankungen vor. Zu seinen Aufgaben gehören:
- medizinische Beratung im ambulanten Bereich
- Überweisung zu grundlegenden Diagnosetests oder Behandlungen
- Überweisung an Fachärzte, Krankenhaus- oder Kurbehandlung,
- Verschreibung von Medikamenten,
- Ausstellung von Krankmeldungen
- Ausstellung von Bescheinigungen und Entscheidungen über den Gesundheitszustand,
- Gleichgewichtstests für Kinder,
- Qualifikation für hygienischen Transport,
- Durchführung von Präventionsmaßnahmen und Gesundheitsaufklärung.
Dank umfassender medizinischer Kenntnisse ist ein Allgemeinmediziner in der Lage, die meisten häufigen Krankheiten zu erkennen und zu behandeln und den Patienten gegebenenfalls an den entsprechenden Spezialisten zu überweisen.
Welche Tests kann ein Hausarzt anordnen?
Ihr Hausarzt kann Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit eine Überweisung zu einer Vielzahl kostenloser diagnostischer Tests ausstellen. Zu den am häufigsten angeordneten Tests gehören:
- hämatologische Untersuchungen (z. B. peripheres Blutbild)
- biochemische und immunchemische Tests (z. B. Messung der Glukosekonzentration, Elektrolyte, Cholesterin usw.)
- Urin- und Stuhltests
- Gerinnungssystemtests
- Bildgebende Verfahren (Ultraschall, Röntgen)
Die Entscheidung, einen Patienten zu einer bestimmten Untersuchung zu überweisen, liegt immer beim Arzt.
Wie nutzt man die Leistungen der primären Gesundheitsversorgung?
Um die Leistungen der Primärversorgung in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie Folgendes beachten:
- haben eine Krankenversicherung im Rahmen des Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ).
- Füllen Sie eine vom Nationalen Gesundheitsfonds geforderte Erklärung gegenüber dem Arzt, der Krankenschwester oder der Hebamme aus.
Das Recht auf Gesundheitsleistungen
Um Ihren Anspruch auf Gesundheitsleistungen aufgrund Ihres Alters zu bestätigen:
- Erwachsene: Bei der Registrierung müssen Sie Ihre PESEL-Nummer angeben und eines der folgenden Dokumente vorzeigen: Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
- Baby bis zu 3 Monate alt: Falls es sich um ein Kind unter 3 Monaten handelt, das keine PESEL-Nummer hat, geben Sie bei der Anmeldung Ihre PESEL-Nummer an.
- Kind bis 18 Jahre: Kinder im Schulalter – bis zu 18 Jahren – benötigen einen gültigen Schülerausweis.
Was tun, wenn der Nationale Gesundheitsfonds Ihren Anspruch auf Gesundheitsleistungen nicht bestätigt hat?
Sollten Sie während der Registrierung die Information erhalten, dass der Nationale Gesundheitsfonds Ihren Leistungsanspruch nicht bestätigt hat, und Sie wissen, dass Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie dies durch Vorlage von Papierdokumenten bestätigen, wie zum Beispiel: einer Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, einem Rentner- oder Behindertenrentnerausweis oder einem aktuellen Krankenversicherungsantrag.
Falls Sie diese Dokumente nicht besitzen, können Sie eine Erklärung über Ihren Leistungsanspruch einreichen. Diese Erklärung sollte folgende Angaben enthalten: Name und Vorname des Patienten, Wohnanschrift, Rechtsgrundlage für den Leistungsanspruch (z. B. Arbeitsvertrag, Rente), PESEL-Nummer und die Art des Dokuments, das zur Identitätsprüfung in der Arztpraxis verwendet wurde.
Nützliche Informationen
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